Am 16. Juni 2017 hat der Bundesrat beschlossen, die komplementärmedizinischen Richtungen Traditionelle Chinesische Medizin, Phytotherapie, Homöopathie, und Anthroposophisch erweiterte Medizin in die obligatorische Krankenversicherung aufzunehmen, wenn sie von Fachärzten ausgeführt werden, die ein entsprechendes Fähigkeitszeugnis erworben haben. Gleichzeitig hat er Richtlinien erarbeitet, nach denen weitere komplementärmedizinische Richtungen ebenfalls in die obligatorische Krankenversicherung aufgenommen werden können.
Der Ayurveda ist das Gesundheitssystem der uralten vedischen Hochkultur Indiens. Mit ziemlicher Sicherheit ist er das älteste Gesundheitssystem der Welt. Er bietet mannigfache Möglichkeiten bei der Behandlung vieler, vor allem chronischer Krankheiten – in Bereichen, in denen die Schulmedizin heute noch mit grossen Problemen kämpft. Dazu kann er viel beitragen im Bereich der Gesundheitsvorsorge. Das Gesundheitssystem der Schweiz würde von einer Einführung des Ayurveda auf allen Ebenen (ambulante Praxis, stationäre Behandlung, Lehre, Forschung, etc.) sehr profitieren. Daher fordern wir die Aufnahme des Ayurveda in die obligatorische Krankenversicherung der Schweiz.
Die Schweizerische Ärztegesellschaft für Ayurveda wurde am 29. April 2017 in Basel von einer Gruppe Schweizer Ärzte gegründet mit den Zielen:
- Einführung des Ayurveda in das Gesundheitswesen der Schweiz
- Anerkennung des Ayurveda durch die obligatorischen Krankenkassen
- Erarbeitung der dafür notwendigen Ausbildungsrichtlinien